Die Teilnahmebedingungen gelten ergänzend zu den allgemeinen Nutzungsbedingungen des Angebotes www.welt-aids-tag.de für alle Nutzer und Nutzerinnen, die sich als Botschafter des Weltaidstages bei dem Internetangebot welt-aids-tag.de der BZgA anmelden (im Folgenden als „Teilnehmer/in“ bezeichnet).
Innerhalb der Internetpräsenzen der BZgA besteht an verschiedenen Positionen die Möglichkeit, dass Nutzer/Nutzerinnen sich zu Aktionen und anderen vergleichbaren Beteiligungsmöglichkeiten anmelden und an diesen teilnehmen. Eine solche Möglichkeit besteht im Rahmen des Internetangebotes welt-aids-tag.de darin, sich als Botschafter/Botschafterin für den Welt-Aids-Tag anzumelden und in der entsprechenden Rubrik des Internetangebotes und gegebenenfalls auf der Startseite sowie im Rahmen einer Bewerbung der Aktion stattfindenden Abbildung innerhalb von Medienangeboten der BZgA und Dritter (Banner, Aktion Schleife zeigen, Broschüren etc.) ein Foto und eine Stellungnahme zum Thema AIDS veröffentlichen zu lassen (nachfolgend als „Aktion“ bezeichnet).
Mit der Anmeldung als Botschafter/in versichert und gewährleistet der Teilnehmer/die Teilnehmerin, dass alle angegebenen Daten, insbesondere Name, Herkunftsort, Foto und persönliche Aussagen, richtig und frei von Rechten Dritter sind. Der Name ist der eigene persönliche Name des Teilnehmers/der Teilnehmerin, die auf dem eingereichten Foto alleine abgebildete Person ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin. Wird die BZgA von Dritten wegen eines pflichtwidrigen und/oder schuldhaften Verhaltens des Teilnehmers/der Teilnehmerin, insbesondere wegen eines Verstoßes gegen eine der vorstehend genannten Pflichten, in Anspruch genommen, ist der Teilnehmer/die Teilnehmerin im Verhältnis zu der BZgA alleine verantwortlich und stellt die BZgA von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfragen frei.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt der BZgA zeitlich und räumlich unbegrenzt das Recht ein, die zu der Aktion mitgeteilten Daten und Inhalte, insbesondere Name, Herkunftsort, Foto/Bildnis, Beiträge und Aussagen der Teilnehmerin/des Teilnehmers, im Rahmen der Aktion, deren medienübergreifender Bewerbung (Presse, Messen etc.) und ihrer begleitenden und nachfolgenden Archivierung sowie im Rahmen der medienübergreifenden Darstellung der BZgA medienunabhängig zu nutzen und – solange dies keine Veränderung im Kern bedeutet – redaktionell zu bearbeiten. Umfasst ist insbesondere das Recht zur Wiedergabe des übertragenen Fotos/Bildnisses, der Daten und des eigenständig verfassten Statements zum Thema Aids innerhalb des Internetangebotes zu der Aktion und - nach Ermessen der BZgA - auf der Startseite des Angebotes sowie in die Aktion begleitenden Medien (Internetangebote Dritter, Aktion Schleife zeigen, Banner, Broschüren etc.) und Archiven.
Im Rahmen der Anmeldung kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin ein eigenes Statement zum Thema AIDS formulieren. Dieses Statement kann zusammen mit dem bei der Anmeldung übertragenen Foto, dem Namen und dem Standort (Stadt) des Teilnehmers/der Teilnehmerin (zusammen im Folgenden: Profil) von Besuchern des Internetangebotes welt-aids-tag.de angesehen und kommentiert werden. Außerdem besteht für jeden Nutzer die Möglichkeit, das Profil an Dritte per E-Mail zu versenden. Mit der Anmeldung und während der Teilnahme als Botschafter/Botschafterin erhält jede Teilnehmerin/jeder Teilnehmer über die angegebene E-Mail-Adresse regelmäßig Statusmeldungen zu seiner/ihrer Teilnahme und die Teilnehmerin/den Teilnehmer betreffende Informationen.
Der Teilnehmer/Die Teilnehmerin ist für den Inhalt des Profils, insbesondere für den Inhalt des Statements, gegenüber der BZgA alleine verantwortlich.
Sämtliche Teilnehmer/Teilnehmerinnen erhalten ca. einmal pro Jahr die Möglichkeit, ihr Profil zu bearbeiten. Hierzu versendet die BZgA – an einem durch die BZgA jeweils zu bestimmenden Termin – an alle zum jeweiligen Zeitpunkt registrierten Teilnehmer/Teilnehmerinnen, eine E-Mail mit einem Zugangslink. Bei Betätigung des Links gelangt die Teilnehmerin/der Teilnehmer zu einer Eingabemaske, über die das eigene Profil bearbeitet werden kann.
Wird eine Bearbeitung vorgenommen, wird das aktualisierte Profil erneut von der BZgA geprüft und, sofern das aktualisierte Profil die Voraussetzungen erfüllt, im Anschluss an diese Prüfung wieder freigeschaltet. Dieser Vorgang kann einige Arbeitstage in Anspruch nehmen.
Den Teilnehmer/die Teilnehmerin treffen bei der Bearbeitung des eigenen Profils dieselben Pflichten wie bei der Anmeldung als Botschafter/Botschafterin des Welt-Aids-Tages (vgl. Ziffer 3 dieser Teilnahmebedingungen).
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin räumt der BZgA an den durch die Bearbeitung des Profils gegebenenfalls veränderten Angaben dieselben Rechte ein, die der Teilnehmer/die Teilnehmerin der BZgA bereits bei der Anmeldung eingeräumt hat (vgl. Ziffer 4 dieser Teilnahmebedingungen).
Die BZgA behält sich vor, jede Anmeldung sowie jeden zu der Aktion eingestellten Beitrag erst nach einer Überprüfung in das Online-Angebot einzustellen und gegebenenfalls nach freiem Ermessen von einer Online-Stellung vollständig abzusehen oder ein bereits eingestelltes Profil ohne Angabe von Gründen zu löschen.
Mit der Freischaltung des Profils erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine E-Mail, in der die Freischaltung bestätigt wird. Die Teilnahme an der Aktion erfolgt ab Freischaltung des bei der Anmeldung angegebenen Profils durch die BZgA zeitlich begrenzt bis zum Ende der Aktion und deren begleitender und nachfolgender Archivierung durch die BZgA.
Die Teilnahme ist von dem Teilnehmer/der Teilnehmerin und der BZgA jederzeit in Textform mit einer Frist von zwei Wochen zum Monatsende per E-Mail kündbar. Das Recht auf außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Eine wichtiger Grund zur Aussprache einer außerordentlichen Kündigung durch die BZgA liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer/die Teilnehmerin im Zusammenhang mit seiner/ihrer Teilnehmerstellung oder anderweitig öffentlich bemerkbar ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten Erklärungen abgibt, die mit den über die jeweilige Aktion und/oder die Tätigkeit der BZgA insgesamt verfolgten Zielen der BZgA nicht in Einklang zu bringen sind und/oder als politisch, religiös oder unter Berücksichtigung von Geschlechterangaben als diskriminierend verstanden werden können und/oder müssen.
BZgA, August 2009